Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AQVENTURESAILING e.U.
Christian Weglehner
Robert-Koch-Strasse 35
4600 Wels, Österreich
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von AQVENTURESAILING e.U. (im Folgenden „AQVENTURESAILING“), insbesondere für Yachtüberstellungen und Urlaubscharter (skippered Bareboat-Charter), Shared Cabin Charter, Seminare auf See (im folgenden „Charterangebote“). Mit der Buchung einer Dienstleistung akzeptiert der Kunde diese AGB. - Vertragsabschluss
- Die Angebote von AQVENTURESAILING sind freibleibend.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder online) durch AQVENTURESAILING zustande.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Leistungen
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot sowie aus der Buchungsbestätigung.
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss erforderlich werden und nicht von AQVENTURESAILING zu vertreten sind, bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Für Charterangebote gilt:
- Bei Charterangeboten ist die Anreise zum Veranstaltungsort explizit nicht Bestandteil der angebotenen Leitungen und des Vertrags. Die Bestimmungen des Reisebegleitergewerbes haben für die Kunden keine Gültigkeit.
- Die Yacht wird durch einen professionellen Skipper geführt, der für Navigation, Sicherheit und Schiffsführung verantwortlich ist.
- Der Kunde bzw. die Crew trägt die Verantwortung für Verpflegung, Bordkassa sowie alle während des Törns anfallenden Nebenkosten (z. B. Treibstoff, Hafengebühren, Endreinigung), soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Zusätzliche Leistungen (z. B. Koch, Hostess oder weitere Crewmitglieder) können gesondert gebucht und abgerechnet werden.
- Urlaubscharter (skippered Bareboat-Charter) umfasst die exklusive Anmietung einer Yacht für eine geschlossene Crew.
- Shared Cabin Charter (Kabinencharter) umfasst die Buchung einzelner Kojen oder Kabinen auf einer Yacht mit anderen Gästen. Die Durchführung erfolgt in gemischten Crews.
- Seminare auf See werden wie Shared Cabin Charter abgehalten.
- Die Inhalte der Seminare werden nach bestem Wissen und aktuellem Stand vermittelt. Für Lernerfolge wird keine Garantie übernommen.
- Für Seminare auf See werden je nach angebotener Leistung zusätzliche Experten herangezogen, welche die angebotenen Leistungen erbringen.
- Yachtüberstellungen
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Yacht in fahrtüchtigem Zustand zu übergeben.
- Unvorhergesehene Verzögerungen (z. B. durch Wetter oder technische Probleme) berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.
- Neben diesen AGB gelten folgende zusätzlichen Verträge, diese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt:
- Skippervertrag
- Crewvertrag für die Kunden/Chartergäste bzw. Teilnehmer
- Gegebenenfalls Verträge für zusätzliches Personal
- Für Charterangebote zusätzlich die Buchungs-, Zahlungs- und AGB des jeweils beauftragten Yachtcharterunternehmens, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
- Diese Verträge regeln spezifisch für den jeweiligen Törn Rechte, Pflichten, Verhalten an Bord, Sicherheitsmaßnahmen sowie Haftungsfragen und sind integraler Bestandteil des Buchungsverhältnisses.
- Mit Abschluss der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
- Im Leistungsumfang enthaltene Leistungen, den Teilnehmende während des Törns nicht in Anspruch nehmen, begründen keinen Anspruch auf spätere Inanspruchnahme oder anteilige Rückerstattung.
- Teilnehmer erhalten auf Wunsch Teilnahme- bzw. Seemeilenbestätigungen.
- Leistungserbringung durch bereitgestelltes Personal – Charter
- Bereitgestelltem Personal (z.B. Skipper, Hostess, zusätzliches Personal) ist eine angemessene Unterbringung an Bord bereitzustellen. In der Regel bedeutet dies eine eigene Kabine für jedes bereitgestellte Personal.
- Das Personal erhält mindestens 3 Mahlzeiten pro Tag sowie Getränke. Wird diese Verpflegung nicht gestellt, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Wert finanziell zu ersetzen. Die Verpflegung ist aus der Bordkassa (§6) zu decken.
- Bereitgestelltes Personal übernimmt ausschließlich die im Angebot beschriebenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, können nicht berücksichtigt werden und begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Für Yachtüberstellungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Yachtüberstellungen werden nach vereinbartem Fixpreis oder nach Aufwand (Tagessatz/Stundensatz)abgerechnet.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind 50% des vereinbarten Betrags bei Auftragsbestätigung, die restlichen 50% nach erfolgreicher Übergabe der Yacht fällig.
- Spesen (z. B. Reisekosten, Treibstoff, Hafengebühren, Verpflegung der Crew) trägt der Auftraggeber und sie sind gegen Nachweis zusätzlich zu begleichen oder sind je nach Vereinbarung im vereinbarten Fixpreis enthalten.
- Für Charterangebote gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags binnen 7 Tagen zu leisten.
- Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Beginn der Leistung fällig.
- Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 8 Wochen vor Beginn der Leistung) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
- Irrtümer oder Fehler bei der Preisberechnung begründen keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag; der Preis kann stattdessen gemäß der jeweils gültigen Preisliste angepasst werden. Für Charterangebote gilt zudem: Abweichungen der Yachtausstattung von übermittelten Ausrüstungs- oder Inventarverzeichnissen berechtigen den Kunden nicht zu Preisnachlässen, sofern sämtliche für die Sicherheit und Fahrtüchtigkeit der Yacht erforderlichen Ausrüstungsgegenstände vorhanden und funktionsfähig sind.
- Bordkassa (Crew-Kitty) bei Charterangeboten
- Alle während des Törns anfallenden laufenden Kosten an Bord, insbesondere Treibstoff, Hafengebühren, Proviant, Getränke und sonstige Verbrauchsmaterialien, sind von der Crew über eine gemeinschaftliche Bordkassa („Crew-Kitty“) zu tragen. Darunter fallen auch Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrags ergeben sowie etwaige Kosten im Schadensfall.
- Ein von der Crew zu bestimmendes Crewmitglied verwaltet die Bordkassa treuhändisch und sorgt für eine transparente Abrechnung gegenüber der Crew. Vor Beginn des Charters kann das Crewmitglied eine angemessene Vorauszahlung zur Deckung der Bordkassa verlangen; während des Törns können Nachschüsse zur Deckung laufender Kosten verlangt werden.
- AQVENTURESAILING haftet nicht für die Verwendung, Verwaltung oder Abrechnung der Bordkassa durch die Crew oder das benannte Crewmitglied. Jeder Crewanteil ist von den jeweiligen Teilnehmern vollständig zu leisten, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung einzelner Leistungen.
- Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
- Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AQVENTURESAILING.
- Ist der Kunde eine Privatperson/Konsument, gilt weiters das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen. Dies gilt nicht bei verbindlicher Buchung innerhalb weniger als des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums.
- Bei Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:
- bis 8 Wochen vor Beginn der Leistung: 50% des Gesamtpreises
- weniger als Wochen vor Beginn der Leistung: 100% des Gesamtpreises
- zusätzlich gilt bei Charterangeboten:
- Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer stellen, die alle vertraglichen Bedingungen erfüllt. AQVENTURESAILING behält sich die Zustimmung vor. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der angebotenen Leistung verrechnet.
- Der Abschluss einer Reise-Stornoversicherung wird dringend empfohlen.
- Ausfälle, Fehlanzeigen oder Ungenauigkeiten von Messgeräten oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen begründen keinen Anspruch auf Nichtantritt oder Abbruch der Reise sowie keine finanziellen Forderungen, sofern die Navigation unter Anwendung klassischer Methoden weiterhin möglich ist und die Sicherheit von Yacht und Besatzung nicht beeinträchtigt wird.
- Sollte die gebuchte Yacht oder ein gleichwertiger Ersatz (eine Yacht vergleichbarer Größe und Ausstattung) bis spätestens 48 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt nicht verfügbar sein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet AQVENTURESAILING bzw. der örtliche Partner sämtliche vom Kunden geleisteten Zahlungen.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzforderungen, sind ausgeschlossen. Erkennt AQVENTURESAILING bereits vor Reisebeginn, dass die Yacht nicht termingerecht bereitgestellt werden kann, ist das Unternehmen verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren.
- Rücktritt / Absage durch AQVENTURESAILING
- AQVENTURESAILING kann vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung absagen, wenn:
- außergewöhnliche Umstände (z. B. Wetter, höhere Gewalt) die Durchführung erheblich gefährden oder unmöglich machen,
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (bei Charterangeboten),
- In diesen Fällen wird der geleistete Betrag vollständig rückerstattet bzw. wird ein Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen entsprechend §5 nicht nach oder verstößt in anderer gröblicher Form gegen eine der genannten Vertragsbedingungen, kann AQVENTURESAILING nach Setzung einer angemessenen Nachfirst vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind sämtliche vereinbarten Beträge (z.B. Charterkosten, Skippervergütung, zusätzliche Personalkosten, Reisekosten für Skipper und Personal, usw.) sofort fällig.
- AQVENTURESAILING kann vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung absagen, wenn:
- Mitwirkungspflicht des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Skippers / der Crew Folge zu leisten.
- Bei grobem Fehlverhalten oder Gefährdung von Personen oder Material kann der Kunde von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung.
- Der Kunde bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der jeweiligen Leistung teilzunehmen.
- Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, AQVENTURESAILING über allfällige lebensbedrohlichen Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten und Diäten sowie über seine Schwimmkenntnisse zu informieren.
- Haftung, Versicherung und Selbstbehalt/Kaution
- Die Teilnahme an allen angebotenen Törns erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Teilnehmenden haben sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Eine gültige Kranken- und Haftpflichtversicherung ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an allen Törns.
- Die Yachten sind haftpflicht- und kaskoversichert.
- AQVENTURESAILING verfügt über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung.
- Die bereitgestellten Skipper verfügen über die zur beruflichen Ausübung der Leistungserbringung erforderlichen Lizenzen und Haftpflichtversicherungen.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Unfälle von mitgeführten Personen, auf Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Gäste sowie auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Betriebsschäden an Maschinenanlagen, technischen oder nautischen Ausrüstungen sowie Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung entstehen.
- Bei Charterangeboten gehen Schäden infolge höherer Gewalt bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts bzw. Kaution zu Lasten des Kunden.
- AQVENTURESAILING haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Für persönliche Gegenstände des Kunden übernimmt AQVENTURESAILING keine Haftung.
- Bei Problemen mit der Anreise zu Törns (Streiks, Verspätungen, Flugausfälle etc.) bestehen keine Ansprüche gegenüber AQVENTURESAILING.
- Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Unfall-, Kranken-, Kautions-, Haftpflicht- sowie Gepäckversicherung wird dringend empfohlen.
- Spezielle auf das Charterangebot zugeschnittene Versicherungen für Unfall, Rechtsschutz, Kaution, Folgeschaden und Rücktritt können zu Sonderkonditionen über AQVENTURESAILING abgeschlossen werden. Wir erstellen dafür gerne ein gesondertes Angebot.
- AQVENTURESAILING haftet nicht für Konflikte oder Unstimmigkeiten unter Crewmitgliedern, sofern AQVENTURESAILING oder der Skipper diese nicht grob fahrlässig verursacht haben. Der Skipper ist berechtigt, bei gravierenden Störungen Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung an Bord zu treffen, bis hin zum Ausschluss einzelner Teilnehmer.
- Aufnahme von Medien, Werbung
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass während des Leistungserbringung Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe- und Marketingzwecken von AQVENTURESAILING erstellt werden dürfen. AQVENTURESAILING ist berechtigt, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere für Print-, Online- und Social-Media-Zwecke. Hierzu gehört auch das Taggen, Verlinken oder Reposten von Beiträgen und Inhalten des Kunden auf Social-Media-Plattformen.
- Alle Rechte an den Aufnahmen verbleiben bei AQVENTURESAILING; der Kunde hat keinen Anspruch auf Vergütung oder Freistellung.
- Die Anbringung von Werbematerial durch den Kunden an Bord ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AQVENTURESAILING gestattet. AQVENTURESAILING selbst ist berechtigt, Werbematerial uneingeschränkt anzubringen.
- Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von AQVENTURESAILING.
- Ausländische Verträge
- Sofern neben den vorliegenden AGB, den zusätzlichen Skipper- Crew- und gegebenenfalls Charterverträgen auch die Unterzeichnung eines ausländischen Vertrags (z. B. in Griechenland) erforderlich ist, gelten die darin enthaltenen Regelungen nur insoweit, als sie gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Landes betreffen.
- Höhere Gewalt
- AQVENTURESAILING haftet nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Feuer, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien, Krieg (deklariert oder nicht), Reisewarnungen, kriegsähnliche Handlungen, Aufstände, Revolutionen, Bürgerkrieg, Piraterie, Streiks, Arbeitskonflikte, Handlungen von Staatsfeinden, behördliche Maßnahmen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von AQVENTURESAILING oder eines eventuellen lokalen Partners liegen und die Durchführung der angebotenen Leistung unmöglich machen.
- Im Falle einer Verzögerung oder eines Ausfalls aufgrund höherer Gewalt werden bereits geleistete Zahlungen als Gutschrift für die Leistungserbringung zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet; eine Rückerstattung erfolgt nicht.
- AQVENTURESAILING übernimmt keine Haftung für zusätzliche Kosten oder Aufwendungen, die dem Kunden infolge eines Ereignisses höherer Gewalt entstehen.
- Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Nebenabreden, mündliche Vereinbarungen oder Absprachen, die nicht schriftlich oder per E-Mail/Online-Bestätigung von AQVENTURESAILING bestätigt wurden, sind unwirksam und begründen keine Rechte oder Ansprüche. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail/Online-Kommunikation durch AQVENTURESAILING.
- Der gesamte Vertrag bzw. die gesamte Vereinbarung gilt für den jeweiligen Törnbucher und alle weiteren durch ihn mitgebrachten Personen.
- Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, erteilt; Berechtigungen von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist in allen Fällen der Sitz von AQVENTURESAILING, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
Stand: September 2025
AQVENTURESAILING e.U.
